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   BGH, 21.07.2011 - I ZR 204/09   

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https://dejure.org/2011,12175
BGH, 21.07.2011 - I ZR 204/09 (https://dejure.org/2011,12175)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - I ZR 204/09 (https://dejure.org/2011,12175)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09 (https://dejure.org/2011,12175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge ohne Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge ohne Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14

    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Zulässigkeit der

    Die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Gehörsverletzung hat die Partei in substantiierter Weise darzulegen, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1 und vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 321a Rn. 31; MünchKommZPO/Musielak, 4. Aufl., § 321a Rn. 8 f.).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge

    Steht jedoch von vornherein fest, dass die geltend gemachte Gehörsverletzung keinerlei nachteilige Wirkungen für die betroffene Partei haben kann, ist sie bereits unzulässig (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1; vom 14. Mai 2013  - V ZB 286/11, juris Rn. 1).
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